Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen (z.B. Jassturniere) in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.
Das Covid-Zertifikat dient als Nachweis für Personen, die
- gegen Covid-19 geimpft sind,
- die Erkrankung bereits durchgemacht haben (ausschlaggebend ist eine nachgewiesene Coronavirus-Infektion mit PCR-Test),
- über ein negatives PCR-Test- bzw. Antigen-Schnelltest-Ergebnis verfügen. Die Antigen-Schnelltests müssen durch oder unter der Aufsicht von geschultem Fachpersonal in Testzentren, medizinischen Einrichtungen oder Apotheken erfolgen, welche vom Kanton berechtigt wurden, Covid-Zertifikate auszustellen.
Das Herzstück des Covid-Zertifikats ist der quadratische, elektronisch lesbare QR-Code, der sich aus verschiedenen Punkten zusammensetzt. Er enthält alle erwähnten persönlichen Angaben, kann wie ein Strichcode gescannt werden und macht so die notwendigen Informationen unmittelbar abrufbar. Dank der integrierten elektronischen Signatur der Schweizerischen Eidgenossenschaft garantiert der QR-Code zudem die Fälschungssicherheit und somit die Echtheit des Covid-Zertifikats.
Die Zertifikate werden solange es die epidemiologische Lage erfordert. Aktuell ist eine Befristung bis 24. Januar 2022 vorgesehen.
Weitere Informationen vom Bundesamt für Gesundheit BAG: https://bit.ly/3k4lWKP
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